RS OGH 1989/5/10 9ObA93/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1989
beobachten
merken

Norm

AngG §27 Z1 E1c
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Wurde der Arbeitnehmer gekündigt und dienstfrei gestellt, macht ihn das Betreten des Firmengeländes im Auftrag seines Arbeitgebers (hier: zur Übernahme eines Lastkraftwagenzuges) trotz eines Hausverbotes nicht vertrauensunwürdig (§ 48 ASGG).Wurde der Arbeitnehmer gekündigt und dienstfrei gestellt, macht ihn das Betreten des Firmengeländes im Auftrag seines Arbeitgebers (hier: zur Übernahme eines Lastkraftwagenzuges) trotz eines Hausverbotes nicht vertrauensunwürdig (Paragraph 48, ASGG).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Vertrauensunwürdigkeit, Kündigungsfrist, Enthebung, Suspendierung, Verstoß, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029769

Dokumentnummer

JJR_19890510_OGH0002_009OBA00093_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten