RS OGH 2018/3/22 8Ob579/89, 16Ok3/11, 5Ob104/17f, 2Ob52/17m

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Veröffentlicht am 11.05.1989
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Rechtssatz

Die Vorschriften und Rechtswirkungen über die einheitliche Streitpartei sind analog auch im außerstreitigen Verfahren anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0005815

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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