RS OGH 2004/1/8 15Os47/89, 15Os159/03

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Veröffentlicht am 18.05.1989
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Rechtssatz

Aus § 434 StPO geht hervor, daß Anklageschrift und Unterbringungsantrag im Fall eines Überganges von einem Strafverfahren zu einem Unterbringungsverfahren oder umgekehrt einander gleichstehen.Aus Paragraph 434, StPO geht hervor, daß Anklageschrift und Unterbringungsantrag im Fall eines Überganges von einem Strafverfahren zu einem Unterbringungsverfahren oder umgekehrt einander gleichstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0101719

Dokumentnummer

JJR_19890518_OGH0002_0150OS00047_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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