RS OGH 1989/5/24 9ObA95/89, 9ObA161/89, 9ObA132/91, 7Ob252/99f

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Veröffentlicht am 24.05.1989
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Norm

ABGB §890
ABGB §1151 VIII

Rechtssatz

Die Forderung aus einem Gruppenarbeitsvertrag ist eine Gesamthandforderung, zu deren Geltendmachung gemäß § 890 ABGB nicht nur alle Gläubiger gemeinsam, sondern auch ein Gläubiger mit Zustimmung der übrigen berechtigt ist. Diese Zustimmung - in Form der Inkassozession - kann wirksam bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz erteilt werden. (§ 48 ASGG)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0017308

Dokumentnummer

JJR_19890524_OGH0002_009OBA00095_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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