RS OGH 1989/5/31 6Ob609/89

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Veröffentlicht am 31.05.1989
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Rechtssatz

Die Beschwer gegen die Bestellung eines zwischenzeitig wieder enthobenen Kurators ist nicht weggefallen, wenn es darum geht, ob die Zustellung einer gerichtlichen Aufkündigung an ihn nach § 563 ZPO rechtzeitig war.Die Beschwer gegen die Bestellung eines zwischenzeitig wieder enthobenen Kurators ist nicht weggefallen, wenn es darum geht, ob die Zustellung einer gerichtlichen Aufkündigung an ihn nach Paragraph 563, ZPO rechtzeitig war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0036508

Dokumentnummer

JJR_19890531_OGH0002_0060OB00609_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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