Norm
ZPO §116 VRechtssatz
Die Beschwer gegen die Bestellung eines zwischenzeitig wieder enthobenen Kurators ist nicht weggefallen, wenn es darum geht, ob die Zustellung einer gerichtlichen Aufkündigung an ihn nach § 563 ZPO rechtzeitig war.Die Beschwer gegen die Bestellung eines zwischenzeitig wieder enthobenen Kurators ist nicht weggefallen, wenn es darum geht, ob die Zustellung einer gerichtlichen Aufkündigung an ihn nach Paragraph 563, ZPO rechtzeitig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0036508Dokumentnummer
JJR_19890531_OGH0002_0060OB00609_8900000_001