RS OGH 1989/6/14 1Ob561/89

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Veröffentlicht am 14.06.1989
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Rechtssatz

Für den Anspruch eines Strafgefangenen auf Leistung einer angemessenen Vergütung von Arbeiten, die ihm im Rahmen des Strafvollzuges zugewiesen wurden, ist der Rechtsweg auch dann unzulässig, wenn das Klagebegehren ausdrücklich auf den Rechtsgrund der Bereicherung gestützt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0033652

Dokumentnummer

JJR_19890614_OGH0002_0010OB00561_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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