RS OGH 1989/6/15 7Ob596/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.06.1989
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Norm

ZPO §60 Abs1

Rechtssatz

Die Eidesleistung muß innerhalb der Erlagsfrist nur angeboten werden, es ist nicht notwendig, daß der Eid noch innerhalb dieser Frist abgelegt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0036099

Dokumentnummer

JJR_19890615_OGH0002_0070OB00596_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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