RS OGH 1989/6/15 7Ob596/89

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Veröffentlicht am 15.06.1989
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Norm

ZPO §60 Abs1

Rechtssatz

Dem Eid sind auch die Angaben zugrundezulegen, die eine Prüfung der Zumutbarkeit des Erlages der Sicherheit durch den Richter ermöglichen. Die Entscheidung des Richters ist eine Ermessensentscheidung die auch in der Festsetzung einer geringeren, zumutbaren Sicherheit bestehen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0036101

Dokumentnummer

JJR_19890615_OGH0002_0070OB00596_8900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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