Norm
ZPO §60 Abs1Rechtssatz
Dem Eid sind auch die Angaben zugrundezulegen, die eine Prüfung der Zumutbarkeit des Erlages der Sicherheit durch den Richter ermöglichen. Die Entscheidung des Richters ist eine Ermessensentscheidung die auch in der Festsetzung einer geringeren, zumutbaren Sicherheit bestehen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0036101Dokumentnummer
JJR_19890615_OGH0002_0070OB00596_8900000_003