Norm
GmbHG §24Rechtssatz
Auf Ansprüche der Gesellschaft nach § 24 Abs 3 GmbHG, die aus einem Verstoß des Geschäftsführers gegen ein ihm obliegendes Wettbewerbsverbot im Sinne des § 24 Abs 1 GmbHG abzuleiten sind, ist nicht die Verjährungsvorschrift des § 25 Abs 6 GmbHG anzuwenden; derartige auf Zahlung von Geld gerichtete Leistungsansprüche im Sinne des § 24 Abs 3 GmbHG unterliegen vielmehr der im § 24 Abs 4 GmbHG vorgesehenen zeitlichen Beschränkung.Auf Ansprüche der Gesellschaft nach Paragraph 24, Absatz 3, GmbHG, die aus einem Verstoß des Geschäftsführers gegen ein ihm obliegendes Wettbewerbsverbot im Sinne des Paragraph 24, Absatz eins, GmbHG abzuleiten sind, ist nicht die Verjährungsvorschrift des Paragraph 25, Absatz 6, GmbHG anzuwenden; derartige auf Zahlung von Geld gerichtete Leistungsansprüche im Sinne des Paragraph 24, Absatz 3, GmbHG unterliegen vielmehr der im Paragraph 24, Absatz 4, GmbHG vorgesehenen zeitlichen Beschränkung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0060112Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.06.2010