RS OGH 2020/7/28 10ObS78/89; 10ObS137/90; 10ObS2189/96a; 10ObS2349/96f; 10ObS2396/96t; 10ObS2425/96g

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Veröffentlicht am 20.06.1989
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Rechtssatz

Entsprechend den Grundsätzen der sukzessiven Kompetenz hat das Gericht nicht die Verwaltungsentscheidung zu prüfen, sondern ein eigenes Verfahren durchzuführen und auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen vollkommen neu zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0053868

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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