RS OGH 1989/6/20 10ObS207/89, 7Ob557/94, 10ObS93/16y

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Veröffentlicht am 20.06.1989
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Norm

ASVG §176 Abs1 Z2

Rechtssatz

Weil nur solche Unfälle den Arbeitsunfällen gleichgestellt sind, die sich bei den aufgezählten Hilfeleistungen ereignen, dürfen sie bzw die Gefahrenlagen, in denen der Helfer tätig wird, noch nicht beendet sein. Davon kann solange nicht gesprochen werden, als die Möglichkeit zu einer (sinnvollen) Hilfe noch nicht ausgeschlossen werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084038

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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