Norm
StGB §159 Abs1 Z1Rechtssatz
Bezüglich der Finanzierbarkeit einer Kreditaufnahme ist nicht nur auf die Umsatzentwicklung, sondern auch darauf zu achten, daß die Grenzen eines vernünftigen wirtschaftlichen Risikos nicht überschritten werden (hier: hohe Risikobelastung bei Importen aus dem Fernen Osten, deren Qualität infolge ihrer Finanzierung per Akkreditiv nicht ausreichend kontrollierbar ist).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0095177Dokumentnummer
JJR_19890627_OGH0002_0150OS00035_8900000_001