RS OGH 1989/6/28 9ObA155/89, 9ObA121/91, 8ObA231/99z, 9ObA91/19a

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Norm

ASGG §50
ASVG §355 Z1

Rechtssatz

Das Feststellungsbegehren des Arbeitnehmers, dass er mit dem Arbeitgeber - wenn auch auf Grund eines nichtigen Arbeitsvertrages - in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis gestanden sei, gehört gemäß § 355 Z 1 ASVG zu den Verwaltungssachen, über die nicht auf dem Rechtsweg, sondern von der Verwaltungsbehörde zu entscheiden ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085482

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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