Norm
StGB §127 ARechtssatz
Eine uneingeschränkt übertragbare und von beliebigen Inhabern benützbare Jahres-Netzkarte (der ESG Linz) ist ein selbständiger Wertträger und deshalb ein taugliches Diebstahlsobjekt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0093556Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.09.2011