RS OGH 1989/6/29 6Ob605/89, 6Ob1045/94, 6Ob313/01z, 6Ob157/11y, 6Ob84/14t

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Veröffentlicht am 29.06.1989
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Norm

GenG §34

Rechtssatz

Das Fehlen jeder positiv - rechtlichen Anordnung über die Wirkungen und die Voraussetzungen der Geltendmachung von Fehlern eines Generalversammlungsbeschlusses im Genossenschaftsgesetz stellt eine Regelungslücke dar, die durch Rechtsanalogie aus dem Aktiengesetz zu füllen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059814

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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