RS OGH 1989/7/5 1Ob9/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1989
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Norm

ABGB §859
ABGB §861
SAG §7
WRG §31
  1. ABGB § 859 heute
  2. ABGB § 859 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ABGB § 861 heute
  2. ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Transportiert ein Frächter über Ersuchen einer Bezirkshauptmannschaft kontaminiertes Erdreich an den ursprünglichen Lagerungsort zurück, weil die Behörde erklärt hatte, sonst ein behördliches Verfahren einzuleiten, liegt ein zweiseitiges bürgerliches Rechtsgeschäft nicht vor: Die Parteien hatten nicht die Absicht eine privatrechtliche Rechtsfolge (Ermöglichung der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus dieser Vereinbarung) herbeizuführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0038443

Dokumentnummer

JJR_19890705_OGH0002_0010OB00009_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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