RS OGH 1989/7/5 1Ob9/89

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Veröffentlicht am 05.07.1989
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Norm

SAG §7
WRG §31

Rechtssatz

Hat ein Frächter kontaminiertes Erdreich auftragsgemäß auf einer Deponie gelagert, ist er weder als Sonderabfallbesitzer nach § 7 SAG noch nach § 31 WRG zur Verbindung (Rücktransport) des Materials verpflichtet.Hat ein Frächter kontaminiertes Erdreich auftragsgemäß auf einer Deponie gelagert, ist er weder als Sonderabfallbesitzer nach Paragraph 7, SAG noch nach Paragraph 31, WRG zur Verbindung (Rücktransport) des Materials verpflichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0072828

Dokumentnummer

JJR_19890705_OGH0002_0010OB00009_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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