RS OGH 1989/7/11 4Ob544/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.1989
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Norm

ABGB §19
ABGB §285a
ABGB §344
StGB §3 B10

Rechtssatz

§ 3 StGB umfaßt nur die dort aufgezählten Rechtsgüter von Menschen, nicht aber die körperliche Unversehrtheit von Tieren. Demzufolge sind Tiere nur als Vermögen von Menschen notwehrfähig; ein Nothilfehandlung zugunsten eines Tieres gegen seinen Eigentümer ist somit begrifflich ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0009073

Dokumentnummer

JJR_19890711_OGH0002_0040OB00544_8900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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