Norm
ABGB §19Rechtssatz
Der Katalog der notwehrfähigen Güter ist im § 3 Abs 1 StGB mit "Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Vermögen" taxativ umschrieben. Eine Erweiterung für den Bereich des bürgelichen Rechts ist unzulässig, weil der Eingriff in ein Gut nicht zugleich rechtmäßig und strafbar sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0009049Dokumentnummer
JJR_19890711_OGH0002_0040OB00544_8900000_002