Norm
MRG §49 Abs1Rechtssatz
§ 49 Abs 1 Satz 2 MRG sieht nach seinem eindeutigen Wortlaut nicht nur den Schutz der Mieter vor dem Wirksamwerden einer willkürlichen, einseitigen Vertragsaufhebung vor dem Stichtag vor, sondern auch den Schutz vor einer unbegründeten Kündigungserklärung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070721Dokumentnummer
JJR_19890711_OGH0002_0040OB00551_8900000_001