RS OGH 1989/7/11 4Ob551/89, 4Ob596/89

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Veröffentlicht am 11.07.1989
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Norm

MRG §49 Abs1

Rechtssatz

§ 49 Abs 1 Satz 2 MRG sieht nach seinem eindeutigen Wortlaut nicht nur den Schutz der Mieter vor dem Wirksamwerden einer willkürlichen, einseitigen Vertragsaufhebung vor dem Stichtag vor, sondern auch den Schutz vor einer unbegründeten Kündigungserklärung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070721

Dokumentnummer

JJR_19890711_OGH0002_0040OB00551_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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