Norm
EO §7 AcRechtssatz
Das Gebot der Unterlassung wettbewerbswidriger Ankündigungen in einer von der verpflichteten Partei herausgegebenen Zeitschrift umfaßt nicht nur die eigentliche Herausgabe der Zeitschrift, sondern auch deren Vertrieb. Der Verstoß liegt dabei in der Unterlassung geeigneter Maßnahmen, den zB durch Zeitschriftenhändler erfolgenden Vertrieb einzustellen; diesfalls liegt an jedem Tag des weiteren Vertriebs bloß ein einziges Zuwiderhandeln vor, weil auch dieser Tag wieder nicht zur Vornahme geeigneter Abstellungsmaßnahmen genutzt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0000360Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.01.2024