RS OGH 1989/7/12 9ObA151/89, 1Ob70/11t

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Veröffentlicht am 12.07.1989
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Norm

ABGB §1029 A1
ABGB §1029 B1

Rechtssatz

Da bei Berufung auf die Anscheinsvollmacht das Vertrauen des Vertragspartners als Erklärungsempfänger und nicht das seines Vertreters schützen soll, kommt es (wenn der Vertreter und der Erklärungsempfänger gemeinsam mit einem Scheinbevollmächtigten verhandeln) nur auf die Kenntnis des Vertragspartners an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0019625

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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