RS OGH 2018/6/28 9ObA505/89, 9ObA99/15x, 9ObA61/18p, 9ObA60/18s

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Veröffentlicht am 30.08.1989
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Rechtssatz

Auch ein Feststellungsantrag, der mangels ausreichender Konkretisierung des darin angegebenen Sachverhalts abgewiesen wird, kann die Hemmungswirkung nach § 54 Abs 5 ASGG auslösen.Auch ein Feststellungsantrag, der mangels ausreichender Konkretisierung des darin angegebenen Sachverhalts abgewiesen wird, kann die Hemmungswirkung nach Paragraph 54, Absatz 5, ASGG auslösen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085750

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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