RS OGH 1989/8/30 2Ob14/89 (2Ob15/89), 2Ob29/91, 2Ob7/93, 2Ob22/97t, 2Ob119/09b

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Veröffentlicht am 30.08.1989
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Norm

Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht allg
Haager Unterhaltsstatutabk allg

Rechtssatz

Das nach dem Haager Straßenverkehrsübereinkommen berufene Recht ist auch auf die von nur mittelbar Geschädigten erhobenen Schadenersatzansprüche anzuwenden. Hängt der Anspruch Dritter allerdings von ihrer Unterhaltsberechtigung ab, ist dafür das Unterhaltsstatut maßgebend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0074365

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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