Norm
StGB §125Rechtssatz
Unter dem Begriff "Vorteil" im § 166 Abs 2 StGB ist nicht nur ein materieller Vermögenszuwachs, sondern auch eine bloß ideelle Interessensbefriedigung zu verstehen.Unter dem Begriff "Vorteil" im Paragraph 166, Absatz 2, StGB ist nicht nur ein materieller Vermögenszuwachs, sondern auch eine bloß ideelle Interessensbefriedigung zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0093247Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009