RS OGH 1989/9/7 8Ob541/89

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Veröffentlicht am 07.09.1989
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Norm

ABGB §1319
StVO §92
  1. ABGB § 1319 heute
  2. ABGB § 1319 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Zur Erhaltung der Autobahn gehört insbesonders auch die Verpflichtung, die Fahrbahn in einem Zustand zu erhalten, der ihr verkehrssicheres Befahren ermöglicht. Bei Gefahr von Glatteis sind daher alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um ein Schleudern von Fahrzeugen hintanzuhalten. Dazu gehört in erster Linie die ausreichende Bestreuung der Fahrbahn mit Sand oder Rollsplitt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0030370

Dokumentnummer

JJR_19890907_OGH0002_0080OB00541_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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