Norm
ASVG §252 Abs1 Z2Rechtssatz
Auch finanzielle Gründe können grundsätzlich die Voraussetzungen des unabwendbaren Hindernisses herstellen. Dabei ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen. Schulfreifahrt, Gratisschulbücher, Schülerbeihilfen und Studienbeihilfen sind zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085064Dokumentnummer
JJR_19890910_OGH0002_010OBS00003_8900000_001