RS OGH 1989/9/10 10ObS3/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1989
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Norm

ASVG §252 Abs1 Z2

Rechtssatz

Auch finanzielle Gründe können grundsätzlich die Voraussetzungen des unabwendbaren Hindernisses herstellen. Dabei ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen. Schulfreifahrt, Gratisschulbücher, Schülerbeihilfen und Studienbeihilfen sind zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085064

Dokumentnummer

JJR_19890910_OGH0002_010OBS00003_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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