Norm
ABGB §879 Abs1 BIIhRechtssatz
Die Vereinbarung eines "Lehrgelds", damit ein Lehrling überhaupt aufgenommen wird, ist sittenwidrig. Von der Nichtigkeit ist auch die zwischen dem Lehrherrn und den Eltern des Lehrlings geschlossene Vereinbarung betroffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029735Dokumentnummer
JJR_19890913_OGH0002_009OBA00249_8900000_001