RS OGH 2010/2/11 14Os107/89, 12Os203/09h

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Veröffentlicht am 13.09.1989
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Rechtssatz

Aufhebung einer ohne die nach § 51 Abs 3 StGB vorausgesetzte (vorherige) Zustimmung des Rechtsbrechers erteilten Weisung, sich einer (stationären) medizinischen Behandlung zu unterziehen.Aufhebung einer ohne die nach Paragraph 51, Absatz 3, StGB vorausgesetzte (vorherige) Zustimmung des Rechtsbrechers erteilten Weisung, sich einer (stationären) medizinischen Behandlung zu unterziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0092406

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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