Norm
StGB §51 Abs3Rechtssatz
Aufhebung einer ohne die nach § 51 Abs 3 StGB vorausgesetzte (vorherige) Zustimmung des Rechtsbrechers erteilten Weisung, sich einer (stationären) medizinischen Behandlung zu unterziehen.Aufhebung einer ohne die nach Paragraph 51, Absatz 3, StGB vorausgesetzte (vorherige) Zustimmung des Rechtsbrechers erteilten Weisung, sich einer (stationären) medizinischen Behandlung zu unterziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0092406Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010