RS OGH 1989/9/26 2Ob70/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1989
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Norm

EisbG §44 Abs3
EKHG §9 Abs2 G

Rechtssatz

Kein Verschulden einer Passagierin, die aus einem stehenden Zug auszusteigen beginnt, wobei sich der Zug ohne jedes Warnsignal in Bewegung setzt, als sie beim Aussteigen bereits das unterste Trittbrett des von ihr benützten Ausstiegs erreicht hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0058063

Dokumentnummer

JJR_19890926_OGH0002_0020OB00070_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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