RS OGH 1989/9/27 9ObA195/89

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Veröffentlicht am 27.09.1989
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Norm

ABGB §1491
ABGB §1501
KollV für die Arbeitnehmer, die bei Taxiunternehmungen beschäftigt sind, welche der Fachgruppen Wien für die Beförderungsgruppe mit PKW angehören ArtX Abs1

Rechtssatz

Auf die kollektivvertragliche Verfallfrist ist nur über Einwendung Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0034455

Dokumentnummer

JJR_19890927_OGH0002_009OBA00195_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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