RS OGH 1989/9/27 9ObA262/89, 9ObA351/89, 9ObA38/13y

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Veröffentlicht am 27.09.1989
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Norm

ArbVG §67
ArbVG §68

Rechtssatz

Eine Prüfung der Frage, ob der Entscheidung des Betriebsrates zur Irrtumsanfechtung (nur durch die dafür stimmenden Mitglieder) berechtigende Willensmängel anhaften, liefe auf eine richterliche Nachprüfung der demokratischen Willensbildung eines Organs der Betriebsverfassung hinaus, die jedenfalls in jenen Bereichen, in denen es um die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens oder um die Anwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe geht, unzulässig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051052

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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