RS OGH 1989/9/28 12Os96/89 (12Os97/89)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1989
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Norm

MedienG §37
MRK Art10 Abs2 III3
StGG Art13

Rechtssatz

Auch eine verfassungskonforme Interpretation der Bestimmungen der §§ 33, 36, 37 MedG führt dazu, daß es einer durch ein Medieninhaltsdelikt beleidigten Person möglich sein muß, dem von ihm als ehrenrührig inkriminierten Medienbericht umgehend in derselben Publizitätsform entgegenzutreten, in der die Vorwürfe erhoben wurden.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 96/89
    Entscheidungstext OGH 28.09.1989 12 Os 96/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0067847

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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