RS OGH 1989/10/11 1Ob623/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1989
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Norm

ABGB §1052 B1
ABGB §1063

Rechtssatz

Solange der Besteller den Werklohn wegen unterbliebener Verbesserung zurückbehalten darf, kann der Unternehmer nicht vom Vertrag zurücktreten und seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0020183

Dokumentnummer

JJR_19891011_OGH0002_0010OB00623_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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