Norm
UWG §25 Abs4Rechtssatz
Wird die Veröffentlichung des Urteiles im Nachfolgeblatt der Zeitung, in der die Veröffentlichung begehrt worden war zugesprochen, liegt kein Verstoß gegen § 405 ZPO vor.Wird die Veröffentlichung des Urteiles im Nachfolgeblatt der Zeitung, in der die Veröffentlichung begehrt worden war zugesprochen, liegt kein Verstoß gegen Paragraph 405, ZPO vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079635Dokumentnummer
JJR_19891017_OGH0002_0040OB00129_8900000_001