RS OGH 1989/10/23 Bkd77/89 (Bkd125/89)

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Veröffentlicht am 23.10.1989
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Norm

RAO §5
RAO §21

Rechtssatz

Im Falle einer Übersiedlung ist nicht neuerlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eintragung des Rechtsanwaltes in die Liste gegeben sind. Die erstmalige Eintragung in die Liste hat demnach bundesweite Wirkung, die auch bei einem Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland bestehen bleibt.

Entscheidungstexte

  • Bkd 77/89
    Entscheidungstext OGH 23.10.1989 Bkd 77/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0071607

Dokumentnummer

JJR_19891023_OGH0002_000BKD00077_8900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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