RS OGH 2012/5/15 8Ob1549/89, 9Ob1706/91, 3Ob69/12m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1989
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Norm

MRG §30 Abs2 Z4 D
  1. MRG § 30 heute
  2. MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001
  3. MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Kein schutzwürdiges Interesse an der aufgekündigten Wohnung bei bloß unbestimmten und unsicheren Möglichkeiten eines künftigen Bedarfes; (vgl MietSlg 28325 und 30395).Kein schutzwürdiges Interesse an der aufgekündigten Wohnung bei bloß unbestimmten und unsicheren Möglichkeiten eines künftigen Bedarfes; vergleiche MietSlg 28325 und 30395).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070643

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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