Norm
ABGB §901 II3aRechtssatz
Grundsätzliche Zulässigkeit des Begehrens auf Vertragsanpassung, wobei zu beachten ist, daß die Anforderungen daran umso strenger sind, je eher bei Vertragsabschluß mit einer Änderung der Umstände zu rechnen und insbesondere je deutlicher der Wille der Parteien zum Ausdruck gekommen war, am ausgehandelten Preis, hier der Höhe der Leibrente, festzuhalten (so schon EvBl 1987/176).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0017567Dokumentnummer
JJR_19891027_OGH0002_0080OB00684_8900000_001