Norm
ABGB §833 B1Rechtssatz
Dem Mehrheitseigentümer, der an den vom Minderheitseigentümer abgeschlossenen Mietvertrag nicht gebunden ist, fehlt auch die für eine Antragstellung nach § 37 Abs 1 Z 5 MRG erforderliche Vermietereigenschaft.Dem Mehrheitseigentümer, der an den vom Minderheitseigentümer abgeschlossenen Mietvertrag nicht gebunden ist, fehlt auch die für eine Antragstellung nach Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 5, MRG erforderliche Vermietereigenschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0013419Dokumentnummer
JJR_19891031_OGH0002_0050OB00098_8900000_001