RS OGH 1989/11/7 4Ob134/89 (4Ob1012/89)

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Rechtssatz

Werden Waren unter Verstoß gegen § 9 Abs 3 UWG im Ausland an ein Unternehmen verkauft, von dem der Verkäufer weiß, daß es diese Waren nach Österreich bringen und hier verkaufen wird, ist österreichisches Recht anzuwenden; der Verkäufer kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.Werden Waren unter Verstoß gegen Paragraph 9, Absatz 3, UWG im Ausland an ein Unternehmen verkauft, von dem der Verkäufer weiß, daß es diese Waren nach Österreich bringen und hier verkaufen wird, ist österreichisches Recht anzuwenden; der Verkäufer kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 07.11.1989 4 Ob 134/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077550

Dokumentnummer

JJR_19891107_OGH0002_0040OB00134_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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