Norm
IPRG §48 Abs2Rechtssatz
Werden Waren unter Verstoß gegen § 9 Abs 3 UWG im Ausland an ein Unternehmen verkauft, von dem der Verkäufer weiß, daß es diese Waren nach Österreich bringen und hier verkaufen wird, ist österreichisches Recht anzuwenden; der Verkäufer kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.Werden Waren unter Verstoß gegen Paragraph 9, Absatz 3, UWG im Ausland an ein Unternehmen verkauft, von dem der Verkäufer weiß, daß es diese Waren nach Österreich bringen und hier verkaufen wird, ist österreichisches Recht anzuwenden; der Verkäufer kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077550Dokumentnummer
JJR_19891107_OGH0002_0040OB00134_8900000_001