Norm
UWG §1 D1aRechtssatz
Das Unterschieben einer anderen als der bestellten Ware ist zwar ein Verstoß gegen den das ganze Wettbewerbsrecht beherrschenden Wahrheitsgrundsatz, nach herrschender Auffassung aber als sittenwidriges Erschleichen sonstiger Vorteile nicht nach § 2 UWG sondern nach § 1 UWG zu beurteilen.Das Unterschieben einer anderen als der bestellten Ware ist zwar ein Verstoß gegen den das ganze Wettbewerbsrecht beherrschenden Wahrheitsgrundsatz, nach herrschender Auffassung aber als sittenwidriges Erschleichen sonstiger Vorteile nicht nach Paragraph 2, UWG sondern nach Paragraph eins, UWG zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077831Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.06.2018