Norm
KollV für die Angestellten des Gewerbes allgRechtssatz
Wird einem Angestellten Prokura erteilt, der aber vereinbarungsgemäß nur mit Aufgaben befaßt wird, die einer niedrigeren Verwendungsgruppe (als der Verwendungsgruppe 6) entsprechen und die Prokura vereinbarungsgemäß nicht ausnützt, so ist die Einreihung entsprechend der tatsächlichen Verwendung vorzunehmen. (§ 48 ASGG).Wird einem Angestellten Prokura erteilt, der aber vereinbarungsgemäß nur mit Aufgaben befaßt wird, die einer niedrigeren Verwendungsgruppe (als der Verwendungsgruppe 6) entsprechen und die Prokura vereinbarungsgemäß nicht ausnützt, so ist die Einreihung entsprechend der tatsächlichen Verwendung vorzunehmen. (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0064418Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2012