RS OGH 1999/12/15 9ObA274/89, 9ObA182/99a

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Veröffentlicht am 08.11.1989
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Norm

ABGB §879 BIIh
AngG §36 II

Rechtssatz

Eine Konkurrenzklausel kann auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden; hat der Arbeitgeber ihr Zustandekommen weder durch Ausübung eines erheblichen Druckes noch unter Vertrauensbruch erwirkt, ist sie auch gültig, wenn eine Gegenleistung vom Arbeitgeber überhaupt nicht gewährt wurde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Entgelt, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Beschränkung, Erwerbstätigkeit, Treuepflicht, gute Sitten, Sittenwidrigkeit, Gültigkeit, Dienstverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029804

Dokumentnummer

JJR_19891108_OGH0002_009OBA00274_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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