RS OGH 2023/1/27 13Ns23/89, Ds15/90, 12Ns17/92, 12Ns18/92, 15Ns26/93, 15Ns19/01, 2Ns1/21a, 12Ns5/23s

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Veröffentlicht am 09.11.1989
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Rechtssatz

Gründe, die geeignet sind, die volle Unbefangenheit in Zweifel zu setzen, liegen keineswegs schon in einem dienstlichen Begegnungsverhältnis, wie es sich als ein mehr oder weniger enger Kontakt überall dort ergibt, wo eine Staatsanwaltschaft einem Gerichtshof oder eine Oberstaatsanwaltschaft einem OLG zugeordnet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096723

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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