RS OGH 1989/11/22 9ObS28/89

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Veröffentlicht am 22.11.1989
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Norm

ArbPlSichG §14 Ab2
BAG §18 Abs1
IESG §6 Abs1 Z3

Rechtssatz

Die Antragsfrist nach § 6 IESG (4 Monate nach Konkurseröffnung) ist nicht versäumt, wenn der in der Behaltezeit befindliche Arbeitnehmer zum Präsenzdienst einberufen wird und er den Antrag auf Insolvenzausfallgeld unmittelbar nach Ableistung des Präsenzdienstes stellt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051275

Dokumentnummer

JJR_19891122_OGH0002_009OBS00028_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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