Norm
ArbPlSichG §14 Ab2Rechtssatz
Die Antragsfrist nach § 6 IESG (4 Monate nach Konkurseröffnung) ist nicht versäumt, wenn der in der Behaltezeit befindliche Arbeitnehmer zum Präsenzdienst einberufen wird und er den Antrag auf Insolvenzausfallgeld unmittelbar nach Ableistung des Präsenzdienstes stellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051275Dokumentnummer
JJR_19891122_OGH0002_009OBS00028_8900000_001