RS OGH 1989/11/22 9ObS28/89

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Veröffentlicht am 22.11.1989
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Norm

BAG §18
KO §25

Rechtssatz

Der Masseverwalter darf das auf Grund der Behaltepflicht fortgesetzte Arbeitsverhältnis nur unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen aufkündigen, zumal sich die Behaltepflicht des Arbeitgebers auf eine einseitig zwingende gesetzliche Regelung zugunsten des ausgelernten Lehrlings gründet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0052883

Dokumentnummer

JJR_19891122_OGH0002_009OBS00028_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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