RS OGH 1989/11/30 7Ob679/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1989
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Norm

ABGB §999

Rechtssatz

Es ist von einer periodischen Zinsenfälligkeit auszugehen, wenn die Laufzeit des kreditierten Kaufpreisteilbetrages ein Jahr übersteigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0019295

Dokumentnummer

JJR_19891130_OGH0002_0070OB00679_8900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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