Norm
ABGB §696Rechtssatz
Bedingung ist eine einem Rechtsgeschäft von den Parteien hinzugefügte Beschränkung, durch die der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung von einem ungewissen Umstand abhängig gemacht wird (Koziol-Welser 8 I 149).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0012683Dokumentnummer
JJR_19891130_OGH0002_0070OB00679_8900000_001