RS OGH 1989/12/5 4Ob118/89

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Veröffentlicht am 05.12.1989
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Norm

UWG §9 C1
  1. UWG § 9 heute
  2. UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022
  3. UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999
  4. UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999

Rechtssatz

Die Bezeichnung "Technik" als Kurzform für "technisches Unternehmen" allein hat zwar keine Namensfunktion für ein technisches Unternehmen; sie ist eine bloße Gattungsbezeichnung. Die Kombination mit dem weiteren, dem griechischen Alphabet entnommenen Buchstaben "Alpha", welcher nicht als Gattungsbezeichnung für bestimmte Techniken oder technische Geräte angesehen wird, ist aber durchaus geeignet, das damit bezeichnete Unternehmen von anderen zu unterscheiden. -"Alpha-Technik".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079058

Dokumentnummer

JJR_19891205_OGH0002_0040OB00118_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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