Norm
AngG §23 Abs1 ICRechtssatz
Unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer in der Lage gewesen wäre, weiterhin Überstunden zu leisten, sind auch die vor einem längeren Krankenstand verdienten Überstundenentgelte bei Bemessung der Abfertigung zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Berechnung, Bemessungsgrundlage, Grundlage, Angestellte, Höhe, Ausmaß, Umfang, Mehrleistung, Mehrarbeit, Entgelt, Lohn, Gehalt, Erkrankung, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028994Dokumentnummer
JJR_19891206_OGH0002_0090OB00324_8900000_001